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TI-Pauschalen 2023 bis 2025

TI-Pauschale 01. Juli – 31. Dezember 2023 2024 2025
Grundpauschale 192,80 € 200,22 € 207,93 €
Zuschlagspauschale 7,20 € 7,48 € 7,77 €
Gesamt | Grundpauschale + 2 Zuschlagspauschalen 207,20 € 215,18 € 223,47 €

Übergangsregelung (inzwischen ausgelaufen): Pflegeeinrichtungen, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 30. Juni 2023 erstmals an die TI angebunden wurden und bereits eine Erstattung der Erstausstattungskosten nach der zuvor geltenden Finanzierungsvereinbarung erhalten hatten, erhielten für 30 Monate ab dem Zeitpunkt der Erstausstattung eine um 50 Prozent reduzierte TI-Pauschale.

 

Vereinbarung des Verfahrens zur Kostenerstattung gemäß § 106b Absatz 1 Satz 2 SGB XI in Verbindung mit § 378 Absätze 1 und 2 SGB V

gültig bis 30. Juni 2023

Stand 31. Mai 2021